Hotel Sans Souci

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Business Hotel Sans Souci Wien

Hotel Sans Souci AGB

Fassung vom 21.07.2023

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel Sans Souci Management GmbH

 

Anwendungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für Leistungen des Hotel Sans Souci Management GmbH, und gegenüber dem Hotelgast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“). Die Leistungen bestehen

insbesondere in der entgeltlichen Beherbergung, der Vermietung von Räumlichkeiten für z.B. Seminare, Konferenzen, und sonstigen Veranstaltungen sowie dem Verkauf von Speisen und Getränken, und für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen des Hotels.

  1. Der Vertragspartner verpflichtet sich diese Bedingungen sowie alle gewerberechtlichen oder sonstigen Vorschriften einzuhalten.
  2. Für alle nicht in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Bestimmungen kommen ergänzend die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 idgF zur Anwendung.

 

Vertragsschluss, Preise, allgemeine Bestimmungen

  1. Alle Reservierungen, Änderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform.
  2. Sämtliche Preise sind in Euro (€) angegeben. Die angebotenen Preise verstehen sich, soweit im Einzelnen nichts Abweichendes geregelt ist, inklusive aller Steuern, Abgaben, gültig bis auf Widerruf. Wir verweisen auf das jeweils gültige Preisangebot. Etwaige Preisänderungen bedingt durch Steuern und Abgaben gehen zu Lasten des Vertragspartners. Neue staatliche Abgaben werden den Vertragspreisen hinzugerechnet.
  3. Das Hotel ist berechtigt, die tatsächliche Unterkunftsleistung in einem gleichwertigen Hotelbetrieb zu erbringen.
  4. Stornierungsbedingungen entnehmen Sie der vom Hotel übermittelten Buchungsvereinbarung bzw. Bestätigung.
  5. Die Haftung für von Hotelgästen eingebrachte Wertsachen wie Bilder, Bargeld etc. besteht für das Hotel der Höhe nach maximal bis zur Haftpflichtversicherungssumme des Hotels. Als Wertsachen gelten nicht Gegenstände des persönlichen Bedarfs, die zur Befriedigung von verschiedenen materiellen und kulturellen Bedürfnissen dienen, obwohl sie von hohem Wert sein können (z.B.: Fotoapparate, Videokameras, CD-Player, Pelzmäntel u. ä.). Diese Gegenstände sind nicht vom Hotel zu ersetzten.
  6. Zurückgebliebene Gegenstände des Vertragspartners werden soweit sie einen Wert von EUR 10,00 überschreiten nur auf Anfrage bis spätestens 14 Tage nach dem Hotelaufenthalt, auf Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Danach werden die Gegenstände, sofern ein erkennbarer Wert besteht, im Fundbüro abgegeben oder entsorgt.
  7. Die reguläre Internetnutzung ist im Hotel und im Veranstaltungsbereich kostenfrei möglich. Die Funktionsuntüchtigkeit oder der Ausfall der Leitung stellt keinen Grund zur Rechnungsminderung dar und übernimmt das Hotel keine Haftung.
  8. Das Rauchen ist im Hotelgebäude verboten.

 

Veranstaltungen

  1. Die Räume und Flächen des Hotels werden entsprechend den getroffenen Buchungsvereinbarungen zur Verfügung gestellt. Allfällige Mängel sind, bei sonstigem Verzicht auf Ihre Geltendmachung, bei Übergabe des Vertragsobjektes vom Vertragspartner dem Hotel gegenüber zu rügen. Kleine, technisch bedingte Abweichungen sowie Abweichungen in Farbtönen (bei Dekoration etc.) gelten nicht als Mängel. Änderungen in oder an den Objekten, technischen Anlagen, Einrichtungen und Möbeln dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels und auf Kosten des Vertragspartners vorgenommen werden.
  2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die beabsichtigte Installation von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen dem Hotel mitzuteilen und dessen Bewilligung einzuholen. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Die Anbringung muss durch Fachpersonal durchgeführt werden. Feuerpolizeiliche und sonstige hierfür anzuwendende Bestimmungen müssen beachtet werden. Sämtliche mit den für den Auf- und Abbau des Veranstaltungsraumes verbundenen Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen.
  3. Raumänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels für den Vertragspartner zumutbar sind.
  4. Für technische Störungen insbesondere der WLAN Verbindung, Unterbrechungen oder Störungen der Energieversorgung (Strom, Wasser, etc.) sowie für Betriebsstörungen jeglicher Art übernimmt das Hotel keine Haftung.
  5. Amtlichen Kontrollorganen, Behördenvertretern sowie Mitarbeiter*innen und Vertreter*innen des Hotels ist der Zutritt zu den vertragsgegenständlichen Räumen und Flächen jederzeit zu ermöglichen.
  6. Sind für Veranstaltungen technische Arbeiten von Fremdfirmen erforderlich, so werden die entstehenden Kosten dem Vertragspartner weiterverrechnet. Fremdfirmen dürfen nur mit Genehmigung des Hotels Arbeiten, bzw. Änderungen vornehmen.
  7. Die Ausstattung und Durchführung der Veranstaltung oder die Tätigkeit, die zur Erzielung des Vertragszweckes dient, muss dem Niveau und dem Ansehen des Hotels entsprechen. Weder durch etwaige Aufbau- oder Abbauarbeiten noch durch die Veranstaltung des Vertragspartners dürfen andere Veranstaltungen im Hotel gestört werden (Lautstärke, etc.).
  8. Alle Werbemaßnahmen des Vertragspartners sind vom Hotel schriftlich zu genehmigen. Dies gilt insbesondere für Plakate, Programme, etc. Für die Ankündigung einer Veranstaltung darf nur die vom Hotel genehmigte Benennung (Name) verwendet werden. Die Verwendung des Hotelnamens oder Logos für Medien, Drucksorten, usw. ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Hotels gestattet. Wurde das Hotel nicht informiert, so steht es dem Hotel frei, die Veranstaltung zu stornieren.
  9. Maschinen und Geräte, die vom Veranstalter eingebracht und / oder im Hotel in Betrieb genommen werden, müssen den jeweiligen österreichischen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und betriebssicher sein. Eine entsprechende Bestätigung ist dem Hotel auf Verlangen vorzuweisen. Das Hotel ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine diesbezügliche Überprüfung durch Experten auf Kosten des Veranstalters zu veranlassen und / oder im Zweifelsfall das Gerät außer Funktion zu setzen bzw. dessen unverzügliche Entfernung zu verlangen oder gegebenenfalls die Entfernung auf Kosten des Vertragspartners selbst vorzunehmen; dies gilt auch für sonstige Gegenstände.
  10. Der Vertragspartner ist auf eigene Kosten verpflichtet, alle notwendigen und vorgeschriebenen Bewilligungen und Genehmigungen zu besorgen und spätestens 14 Werktage vor Beginn einer Veranstaltung dem Hotel vorzulegen. Der Vertragspartner hält das Hotel hinsichtlich sämtlicher Schäden, insbesondere Strafen / Verwaltungsstrafen, die aus der Nichteinhaltung von gewerberechtlichen und sämtlichen sonstigen Vorschriften, insbesondere aus der Nichtabführung von Abgaben herrühren, schad- und klaglos.
  11. Alle durch den Vertragspartner oder durch Dritte an das Hotel überbrachten oder gesendeten Lieferungen müssen dem Hotel vorab angekündigt werden. Das Hotel behält sich das Recht vor den Zeitpunkt der Lieferung zu bestimmen und unzureichend beschriftete oder mit Zollgebühren belegte Pakete nicht anzunehmen. Die Lagerung bis zur Veranstaltung erfolgt kostenfrei. Das Hotel übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit, eventuelle Beschädigung der Lieferung.
  12. Das Mitbringen von Speisen und Getränken und anderen Waren durch den Vertragspartner bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung durch das Hotel. Anfallende Kosten (Stoppelgeld, Geschirrverwendung, Entsorgungsgebühren) werden vom Hotel in Rechnung gestellt.
  13. Der Vertragspartner bzw. sein Bevollmächtigter hat während der Dauer der Benützung der Veranstaltungsräume dafür zu sorgen, dass er selbst oder ein Bevollmächtigter anwesend ist.
  14. Bei ständig erforderlicher Anwesenheit von Hotelmitarbeiter*innen während der Veranstaltung wird je nach Tages- oder Nachtzeit pro Hotelmitarbeiter und angefangener Stunde der entsprechende Stundensatz des Hotels zusätzlich verrechnet.
  15. Der Vertragspartner trägt das Risiko der von ihm durchgeführten Veranstaltung, einschließlich der Vorbereitung, des Aufbaus, der Abwicklung und des Abbaus. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, auch Folgeschäden und Verluste, die von ihm, den von ihm beschäftigten Personen, von ihm Beauftragten (Subunternehmer), von seinem Bevollmächtigten sowie von seinen Besucher*innen und Gästen verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Schäden am Gebäude und Inventar infolge der Veranstaltung, für Beschädigungen beim Einbringen von Gegenständen, bei Auf- und Abbauarbeiten sowie für alle Folgen, die sich aus dem Überschreiten der vereinbarten Besucherhöchstzahl ergeben. Gegebenenfalls wird das Hotel den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen.
  16. Das Hotel übernimmt keine Haftung für Unfälle bei Veranstaltungen.
  17. Das Hotel haftet nicht dafür, wenn dem Vertragspartner, seinen Beschäftigten, Beauftragten, Besuchern oder Gästen während oder im Zusammenhang mit Veranstaltungen Gegenstände abhandenkommen; dies gilt auch für Diebstähle. Versicherungen (z.B.: Diebstahl-, Einbruch- und Feuerschäden) sind vom Veranstalter selbst abzuschließen. Der Vertragspartner kann wertvolle Gegenstände, Gepäck oder Geld durch Übergabe an das Hotel in den zugewiesenen Räumen bzw. im Safe hinterlegen, wobei in diesem Fall die Haftung des Hotels der Höhe nach maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme des Hotels beschränkt ist.
  18. Für eingebrachte Wertgegenstände, die dem Hotel nicht übergeben wurden, wird keine Haftung übernommen. Der Veranstalter hat für eine ausreichende Versicherung seiner eingebrachten Wertgegenstände selbst zu sorgen.
  19. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn das Hotel diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
  20. Etwaige Ansprüche des Vertragspartners gegen das Hotel sind innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Veranstaltung schriftlich geltend zu machen, widrigenfalls sind diese erloschen.
  21. Der Kunde ist verpflichtet unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, sofern die Veranstaltung aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Hotel Sans Souci Management GmbH in der Öffentlichkeit zu gefährden.
  22. Aufgrund der Besonderheit von Aufenthaltsleistungen ist die Speicherung und Weitergabe von persönlichen Daten des Gastes unerlässlich. Der Kunde erkennt an, dem Hotel persönliche Daten des Gastes bzw. Firmendaten, welche zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen benötigt werden, zur Verfügung zu stellen und akzeptiert die Weitergabe von personenbezogenen Daten zur korrekten Durchführung der bestellten Leistung an:
  • Buchungsplattformen, die zur Buchung von touristischen Leistungen genutzt werden
  • Leistungsträger, die touristische oder sonstige Leistungen erbringen
  • Öffentliche Stellen und Banken, für melderechtliche, abgabenrechtliche und weitere, gesetzlich vorgeschriebene Zwecke

Falls die Datenweitergabe von persönlichen Daten nicht durch den Betroffenen selbst, sondern durch andere Vertreter des Kunden erfolgt, so verpflichtet sich der Kunde den Betroffenen von der Datenweitergabe an das Hotel und von der Weitergabe der Daten durch das Hotel an die oben beschriebenen Empfängerkategorien zu informieren. Das Hotel wird diese Daten gemäß der einschlägigen Datenschutzbestimmungen vertraulich behandeln und nur dann an Dritte weitergeben, wenn dies zur Erbringung der Vermittlungsleistung notwendig ist, oder wenn die Weitergabe durch gesetzliche Richtlinien verpflichtend ist. Eine detaillierte Beschreibung der gemeinsamen Rechte und Pflichten sowie einen Verweis auf die zuständigen Kontaktpersonen für Fragen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung unter https://sanssouci.towa-online.at/datenschutz

 

Rücktritt / Kündigung

  1. Das Hotel ist, unbeschadet seines Entgeltanspruches, berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn
  2. a) der Vertragspartner eine fällige Zahlung trotz Setzung einer Nachfrist von 7 Tagen nicht erbringt,
  3. b) über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet ist,
  4. c) durch den Vertragspartner der reibungslose Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Hotels gefährdet ist,
  5. d) notwendige behördliche Genehmigungen nicht vorgelegt werden bzw. die Behörde die Veranstaltung verbietet,
  6. e) die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, wie Streik oder anderer vom Hotel nicht zu vertretenden Umstände unmöglich ist.
  7. f) Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht werden; vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck der Veranstaltung sein.
  8. g) Das Hotel Sans Souci Management GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Hotel Sans Souci Wien, in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Hotel Sans Souci Wien, zuzurechnen ist;
  9. h) der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung rechtswidrig ist. Im Fall eines Vertragsrücktritts durch das Hotel Sans Souci Wien, aus vorgenannten Gründen ist der Kunde zur Leistung von Schadenersatz inkl. entgangenen Gewinns verpflichtet.

 

Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit

  1. Erfüllungsort und Zahlungsort ist Wien. Es kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist Wien, Innere Stadt.
  2. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe von Rechten aus dem Vertragsverhältnis des Vertragspartners mit dem Hotel bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  3. Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  4. Die Bestimmung „Veranstaltungen“ gilt nur für Verträge mit Personen, die nicht Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG sind.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das Hotel und der Vertragspartner werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch wirksame Bestimmungen ersetzen, die dem angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahe kommen.

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